Gewährleistung - Defekt zum Zeitpunkt der Warenübergabe

Die Gewährleistungsfrist für Neuware beträgt ab dem 01.01.2002 vierundzwanzig Monate. Einzige Ausnahme sind Gebrauchtwaren (gebrauchte bewegliche Sachen). Hier beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate. Die Frist beginnt mit Rechnungsdatum/Lieferung der Ware. Beanstandungen offensichtlicher Mängel bwz. Fehlbestände sind uns unverzüglich jedoch spätestens binnen 7 Tagen anzuzeigen. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es erforderlich, die defekte Ware an eine unserer Filialen inkl. Rechnungskopie und möglichst genauer Fehlerbeschreibung zu retournieren.

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