Ausschlussgründe von Gewährleistung/Garantie
Keine Gewährleistung/Garantie liegt bei jenen Produkten vor, welche mechanisch beschädigt, nicht ordnungsgemäß verbaut bzw. in Betrieb genommen wurden. Weiters erlischt die Gewährleistung/Garantie bei baulicher Veränderung des Produktes und bei unsachgemäßem Betrieb (z.B. Übertaktung).

