Gewährleistung

Gewährleistung - Defekt zum Zeitpunkt der Warenübergabe
 
Die Gewährleistungsfrist für Neuware beträgt ab dem 01.01.2002 vierundzwanzig Monate. Einzige Ausnahme sind Gebrauchtwaren (gebrauchte bewegliche Sachen). Hier beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate. Die Frist beginnt mit Rechnungsdatum/Lieferung der Ware. Beanstandungen offensichtlicher Mängel bwz. Fehlbestände sind uns unverzüglich jedoch spätestens binnen 7 Tagen anzuzeigen. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es erforderlich, die defekte Ware an eine unserer Filialen inkl. Rechnungskopie und möglichst genauer Fehlerbeschreibung zu retournieren.

Details finden Sie auf der Website des Bundeskanzleramtes/Rechtsinformationssystem
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Rechtsvorschrift für Konsumentenschutzgesetz".

Natürlicher Verschleiss und Beschädigung, die auf Fahrlässigkeit und/oder unsachgemässer Behandlung sowie auf nicht dem Zweck entsprechenden Einsatz zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.